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Geblitzt worden? Bevor Sie zahlen:In 24 Stunden wissen Sie, ob sich ein Einspruch lohnt.

Sobald ein Punkt droht, lohnt sich der genaue Blick: Ein Fahrverbot trifft zuerst den Arbeitsweg, und ein Punkt wird erst nach zweieinhalb Jahren getilgt. Wir prüfen Bescheid und Messung, bevor Sie bezahlen. Kostenlos, unverbindlich, und Ihre Anfrage löst kein Mandat aus.

  • Anfrage in 2 Minuten, Einschätzung innerhalb von 24 Stunden.
  • Ihre Anfrage löst kein Mandat aus. Sie entscheiden erst nach unserer Einschätzung.
  • Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Behörde. Sie müssen keinen Papierkrieg führen.
Bescheid jetzt prüfen lassen
Hinweis zu Bewertungen

Anzahl und Durchschnitt der öffentlichen Bewertungen auf anwalt.de, zusammengefasst aus sieben Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, die unter JHB.LEGAL überörtlich kooperieren (keine Sozietät), dazu Anzahl und Durchschnitt auf Google, zusammengefasst aus den Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, Stand 26.10.2026. Die Bewertungen werden auf den Portalen abgegeben. Wir prüfen nicht selbst, ob die Bewertenden Mandanten waren; die Portale prüfen nach ihren eigenen Regeln.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Hinweis zu Bewertungen

Anzahl und Durchschnitt der öffentlichen Bewertungen auf anwalt.de, zusammengefasst aus sieben Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, die unter JHB.LEGAL überörtlich kooperieren (keine Sozietät), dazu Anzahl und Durchschnitt auf Google, zusammengefasst aus den Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, Stand 26.10.2026. Die Bewertungen werden auf den Portalen abgegeben. Wir prüfen nicht selbst, ob die Bewertenden Mandanten waren; die Portale prüfen nach ihren eigenen Regeln.

Ein Bescheid sieht amtlich aus.
Ob er hält, zeigt erst die Akte.

Formfehler, fehlende Nachweise oder eine Messung, die nicht nach Vorschrift lief, können dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird. Ob es solche Ansatzpunkte gibt, zeigt die Prüfung. Wer ohne Aktenlage zahlt, erfährt das nie.

Fehler erkennt man in der Akte

Fehlerhafte Messprotokolle, fehlende Eichnachweise, Fristversäumnisse der Behörde. Man sieht sie dem Bescheid nicht an, nur der Akte.

Messung und Akte, nicht nur der Bescheid

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, früher Richter. Messung und Akte prüfen wir gemeinsam mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.

Kein Mandat durch die Anfrage

Sie schicken uns den Bescheid, wir schicken Ihnen eine Einschätzung. Ob wir tätig werden, entscheiden Sie danach.

Drei Schritte.
In 24 Stunden Klarheit.

  1. Anfrage senden

    Formular ausfüllen und, falls vorhanden, ein Foto Ihres Bescheids hinzufügen. Vier Pflichtfelder, alles andere ist freiwillig.

  2. Einschätzung erhalten

    Innerhalb von 24 Stunden erfahren Sie, wie wir Ihre Möglichkeiten einschätzen. Auch dann, wenn die Antwort lautet: lieber zahlen.

  3. In Ruhe entscheiden

    Sie entscheiden, ob wir tätig werden. Ihre Anfrage allein löst kein Mandat aus. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Behörde.

Drei Fälle. Drei Ergebnisse.

Aus unserer Praxis. Jeder Fall ist anders. Diese drei zeigen, was eine Prüfung leisten kann.

Rotlichtverstoß

Vorwurf
Die Ampel soll länger als eine Sekunde rot gewesen sein. Angedroht: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Geprüft
Die Schaltzeiten der Ampel aus der Akte.
Ergebnis
Die Gelbphase war kürzer eingestellt als vorgeschrieben. Verfahren eingestellt, kein Fahrverbot, keine Punkte.

Abstandsverstoß

Vorwurf
Zu geringer Abstand auf der Autobahn bei 120 km/h, per Videomessung erfasst.
Geprüft
Die Videosequenz vor dem Messbereich.
Ergebnis
Der Vordermann hatte kurz zuvor gebremst, die Messung war nicht verwertbar. Kein Bußgeld, keine Punkte.

Geschwindigkeit in der Baustelle

Vorwurf
41 km/h zu viel in einer Autobahnbaustelle mit Tempo 60. Angedroht: zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Geprüft
Der Beschilderungsplan der Baustelle und die Aufstellung der Schilder vor Ort.
Ergebnis
Das Schild war nicht wie im Plan aufgestellt. Fahrverbot gestrichen, Bußgeld deutlich reduziert.

Aus Datenschutzgründen anonymisiert.

Was Mandanten öffentlich schreiben

Öffentliche Bewertungen auf anwalt.de, wörtlich, Link zum Original

  • „Herr Dr. Bunzel hat es geschafft, bei einer Überschreitung von 40 km/h ein Fahrverbot für mich zu verhindern. Ich bin selbst Rechtsanwalt und hätte mir dieses Ergebnis nicht zugetraut. Respekt für diese Leistung und vielen Dank“
    Mandant, anwalt.deZum Original
  • „Kein Fahrverbot und kein Punkt, was will man mehr! Danke vielmals! Echt stark.“
    Mandant, anwalt.deZum Original
  • „Doktor Bunzel hat ein Gutachter beauftragt und dieser hat festgestellt das der Blitzer nicht richtig funktioniert hat deswegen habe ich kein Fahrverbot erhalten. [...]“
    Mandant, anwalt.deZum Original
  • „Dr. Bunzel hat nicht zu viel versprochen. [...] Das Gutachten, das er eingeholt hat, konnte die Richterin überzeugen, das Verfahren einzustellen. Absolute Empfehlung!“
    Mandant, anwalt.deZum Original
  • „Herr Dr. Bunzel übernahm meinen Fall und hat den Bußgeldbescheid regelrecht zerpflückt. Ich musste mich um nichts kümmern und am Ende war alles gut. Keine Geldzahlung und kein Punkt. Ich bin sehr zufrieden.“
    Mandant, anwalt.deZum Original
  • „Einstellung des Verfahrens nach dem ersten Brief von ihm. Ich bin sehr zufrieden. Würde es immer wieder machen.“
    Mandant, anwalt.deZum Original

Lohnt sich die Prüfung bei mir?

Kurz gesagt: sobald ein Punkt im Spiel ist.

Verwarnungsgeld, bis 55 Euro, keine Punkte

Bezahlen und abhaken. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten Zahlung nehmen Sie die Verwarnung an, und die Sache ist insoweit erledigt. Eine anwaltliche Vertretung kostet in der Regel mehr als das Verwarnungsgeld. Deshalb raten wir bei einem berechtigten Verwarnungsgeld zum Bezahlen, auch wenn wir daran nichts verdienen.

Ab 21 km/h zu viel, mindestens ein Punkt

Prüfen lassen. Für einen gewöhnlichen Pkw ohne Anhänger droht ab 21 km/h nach Toleranzabzug ein Punkt, innerorts wie außerorts. Bei anderen Fahrzeugarten können Punkte schon früher drohen. Ein einzelner Punkt wegen einer Ordnungswidrigkeit wird nach zweieinhalb Jahren getilgt. Ob Bescheid oder Messung angreifbar sind, zeigt die Prüfung.

Fahrverbot angedroht

In jedem Fall prüfen lassen, vor allem, wenn Sie beruflich fahren. Wir prüfen, ob sich der Vorwurf entkräften oder ein Fahrverbot vermeiden lässt.

Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer

Sobald ein Punkt droht: prüfen lassen. Ein Rotlichtverstoß oder die unerlaubte Handynutzung am Steuer eines Kraftfahrzeugs bringt regelmäßig mindestens einen Punkt. Beim Abstand hängen Punkte und ein mögliches Fahrverbot von Geschwindigkeit und Abstand ab.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Bescheid.
In 24 Stunden eine Einschätzung.

Ein Foto des Bescheids beschleunigt die Prüfung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Die Anfrage ist unverbindlich und begründet kein Mandat. Sie entscheiden nach unserer Einschätzung, ob wir tätig werden. Angaben und Dokumente werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt.

Was es kostet

Die Ersteinschätzung kostet nichts. Wenn Sie uns danach beauftragen, gilt:

Mit Rechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Kosten für Anwalt, Sachverständige und Gericht übernehmen, auch wenn der Einspruch am Ende nicht durchgeht. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Deckungszusage und eine mögliche Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Ohne Rechtsschutzversicherung

Behördliches Verfahren
Ca. 500 Euro Anwaltsgebühren.
Sachverständige
Je nach Umfang beispielsweise bis zu 1.500 Euro, bei aufwendigen Gutachten auch darüber.
Gerichtliches Verfahren
Ab ca. 1.000 Euro Anwaltskosten zuzüglich Gutachten. Gerichtliche Gutachten kosten oft mehrere tausend Euro. Für Rechtsmittel können weitere Anwaltskosten entstehen.

Die Beträge sind eine grobe Orientierung. Maßgeblich sind der Aufwand und die vereinbarte Vergütung.

Ein Verfahren kann sich vor allem lohnen, wenn ein Fahrverbot droht und Sie beruflich fahren. Häufig ist es jedoch günstiger, das Bußgeld zu akzeptieren. Das sagen wir Ihnen offen.

Ohne Rechtsschutz, aber schon geblitzt: ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort

Diesen Tarif können Sie auch nach dem Verstoß noch abschließen. Er gilt rückwirkend für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy am Steuer.

Reihenfolge: Erst den Tarif abschließen, dann uns beauftragen.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fehler kann die Prüfung aufdecken?

Fehlerhafte Messprotokolle, fehlende Eichnachweise oder Fristversäumnisse der Behörde können Ansatzpunkte sein. Außerdem kann ein technisches Sachverständigengutachten Fehler bei der Bedienung des Messgeräts oder technische Defekte aufdecken. Ob Bescheid oder Messung angreifbar sind, zeigt erst die Akte und ein ggf. eingeholtes Gutachten durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.

Was kostet mich die Anfrage?

Nichts. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung, und die Anfrage begründet kein Mandat. Was ein Mandat kostet, steht unter Was es kostet.

Ich bin rechtsschutzversichert. Was heißt das für mich?

Ihre Versicherung kann die Kosten für Anwalt, Sachverständige und Gericht übernehmen, auch wenn der Einspruch nicht durchgeht. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Ob eine Selbstbeteiligung verbleibt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Ob sich der Einspruch lohnt, wissen Sie in 24 Stunden.

Bescheid hochladen, Einschätzung bekommen, in Ruhe entscheiden. Kostenlos, und ohne dass daraus ein Mandat wird.

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