Ein Bescheid sieht amtlich aus.
Ob er hält, zeigt erst die Akte.
Formfehler, fehlende Nachweise oder eine Messung, die nicht nach Vorschrift lief, können dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird. Ob es solche Ansatzpunkte gibt, zeigt die Prüfung. Wer ohne Aktenlage zahlt, erfährt das nie.
Fehler erkennt man in der Akte
Fehlerhafte Messprotokolle, fehlende Eichnachweise, Fristversäumnisse der Behörde. Man sieht sie dem Bescheid nicht an, nur der Akte.
Messung und Akte, nicht nur der Bescheid
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, früher Richter. Messung und Akte prüfen wir gemeinsam mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.
Kein Mandat durch die Anfrage
Sie schicken uns den Bescheid, wir schicken Ihnen eine Einschätzung. Ob wir tätig werden, entscheiden Sie danach.